Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für 2015 beim Finanzamt
Wird ein Freibetrag eingetragen, zieht der Arbeitgeber weniger Lohnsteuer vom Arbeitslohn ab, sodass ein höheres monatliches Nettoeinkommen verbleibt. Auch wenn für 2014 bereits ein Freibetrag berücksichtigt worden ist und sich die Verhältnisse nicht ändern, ist für 2015 ein neuer Lohnsteuerermäßigungsantrag erforderlich.
Ein Freibetrag kommt insbesondere bei hohen Werbungskosten, z. B. Fahrtkosten, oder Sonderausgaben, z. B. Kinderbetreuungskosten, sowie außergewöhnlichen Belastungen in Betracht. Der Freibetrag wird als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) gespeichert und dem Arbeitgeber in einem elektronischen Abrufverfahren bereitgestellt und von diesem automatisch berücksichtigt.
Ein vereinfachter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung kann gestellt werden, wenn höchstens der Freibetrag beantragt wird, der bereits für 2014 ermittelt wurde, und sich die maßgebenden Verhältnisse nicht wesentlich geändert haben.
Die Antragsformulare sind zum Download auf den Internetseiten der Finanzämter oder in den Finanzämtern auf Papier erhältlich. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, die Anträge per Post an das zuständige Finanzamt zu schicken.
Weitere Auskünfte erteilt das jeweils zuständige Finanzamt.
BayLfSt, Pressemitteilung v. 22.10.2014
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.6655
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.390
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.442
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1826
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.049
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
2.826
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.606
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.195
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.97239
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.471
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Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
20.12.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
20.12.2024
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Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
17.12.2024
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AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
17.12.2024
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
16.12.2024
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Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
16.12.2024
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Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024
16.12.2024
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Umsatzbesteuerung der in Luxemburg ansässigen Unternehmer
16.12.2024
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Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung ab 2025 neugefasst
13.12.2024
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Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2025
13.12.2024