Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung

Das BMF hat die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekanntgegeben, die für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2016 anzuwenden sind.

Der Kapitalwert gem. § 14 Abs. 1 Satz 4 BewG ist nach der am 22.4.2015 veröffentlichten Allgemeinen Sterbetafel 2010/2012 des Statistischen Bundesamtes unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen und Zinseszinsen mit 5,5 % errechnet worden. Der Kapitalwert der Tabelle in dem BMF-Schreiben ist der Mittelwert zwischen dem Kapitalwert für jährlich vorschüssige und jährlich nachschüssige Zahlungsweise.

BMF, Schreiben v. 02.12.2015, IV C 7 - S 3104/09/10001


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