Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung ab 1.1.2021
Aktuelle Sterbetafel und Vervielfältiger ab 1.1.2021
Am 29.6.2020 wurde eine Sterbetafel 2017/2019 durch das Statistische Bundesamt veröffentlicht. Auf dieser Basis wurden die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen ermittelt und in einer Tabelle dargestellt. Der Kapitalwert ist unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen und Zinseszinsen mit 5,5 Prozent errechnet worden. Der Kapitalwert der Tabelle ist der Mittelwert zwischen dem Kapitalwert für jährlich vorschüssige und jährlich nachschüssige Zahlungsweise. Die Tabelle ist für Bewertungsstichtage ab 1.1.2021 anzuwenden.
BMF, Schreiben v. 28.10.2020, IV C 7 - S 3104/19/10001 :005
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.7065
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.828
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.1636
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.054
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.480
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.157
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
1.137
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
1.022
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
8492
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
847
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LBF NRW im Kampf gegen Gewerbesteueroasen
19.12.2025
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Aktionstag Kassen-Nachschau in Thüringen
18.12.2025
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Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
17.12.2025
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Amtliche Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren
17.12.20252
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Vordrucke zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG
17.12.2025
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Steuerliche Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen
16.12.2025
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Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
15.12.2025
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Umsätze eines Wohlfahrtsverbands
15.12.2025
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Hessen bündelt Expertise in neuem Gemeinsamen Finanzermittlungszentrum
12.12.2025
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
12.12.2025