Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung

Die Finanzverwaltung hat die Vervielfältiger bekannt gegeben, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab 01.01.2019 berechnet wird.

Der Kapitalwert ist nach der am 18.10.2018 veröffentlichten Allgemeinen Sterbetafel 2015/2017 des Statistischen Bundesamtes unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen und Zinseszinsen mit 5,5 Prozent errechnet worden. 

Tabelle mit Vervielfältigern

Der Kapitalwert der Tabelle ist der Mittelwert zwischen dem Kapitalwert für jährlich vorschüssige und jährlich nachschüssige Zahlungsweise.

Das BMF-Schreiben mit der Tabelle der Vervielfältiger ist auf der Homepage des BMF abrufbar. 

BMF, Schreiben v. 22.11.2018, IV C 7 - S 3104/09/10001


Schlagworte zum Thema:  Bewertungsgesetz, BMF-Schreiben