Anwendung von BMF-Schreiben, die bis zum 8.4.2013 ergangen sind
Die nicht in der Positivliste aufgeführten BMF-Schreiben werden für nach dem 31.12.2011 verwirklichte Steuertatbestände aufgehoben. Für vor dem 1.1.2012 verwirklichte Steuertatbestände bleibt die Anwendung der nicht in der Positivliste aufgeführten BMF-Schreiben unberührt, soweit sie nicht durch ändernde oder ergänzende BMF-Schreiben überholt sind.
BMF-Schreiben in diesem Sinne sind Verwaltungsvorschriften, die die Vollzugsgleichheit im Bereich der vom Bund verwalteten, der von den Ländern verwalteten und der von den Ländern im Auftrag des Bundes verwalteten Steuern sicherstellen sollen. Die Aufhebung der BMF-Schreiben bedeutet keine Aufgabe der bisherigen Rechtsauffassung der Verwaltung, sondern dient der Bereinigung der Weisungslage. Sie hat deklaratorischen Charakter, soweit die BMF-Schreiben bereits aus anderen Gründen keine Rechtswirkung mehr entfalten. Die in der Anlage zum BMF-Schreiben vom 27.3.2012 aufgeführten und nicht mehr in der aktuellen Positivliste enthaltenen BMF-Schreiben sind nachrichtlich in der Anlage 2 aufgeführt.
BMF, Schreiben v. 9.4.2013, IV A 2 - O 2000/12/10001
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
11.1865
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.944
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.929
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.2126
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.033
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.611
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.480
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.23237
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.489
-
Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.054
-
FAQ zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung
20.11.2024
-
Ertragsteuerliche Behandlung von Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten
19.11.2024
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
14.11.2024
-
Hilfsmittelerlass 2025 wurde veröffentlicht
12.11.2024
-
Lohnsteuerliche Behandlung der Aufwendungen für sicherheitsgefährdete Arbeitnehmer
12.11.2024
-
Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen und Auslandstätigkeitserlass
06.11.2024
-
Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2025
31.10.2024
-
Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie GuV
31.10.2024
-
Start des Rückmeldeverfahrens der NRW-Soforthilfe 2020
31.10.2024
-
Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung
28.10.2024