Revisionsverfahren von grundsätzlicher Bedeutung
Rz. 27 wird wie folgt gefasst:
„Verfall einer Kaufoption
Lässt der Inhaber der Kaufoption diese am Ende der Laufzeit verfallen, sind die für den Erwerb der Option entstandenen Aufwendungen bei der Ermittlung des Gewinns (oder Verlusts) i. S. von § 20 Absatz 4 Satz 5 EStG zu berücksichtigen (BFH-Urteile vom 12. Januar 2016, IX R 48/14, IX R 49/14, IX R 50/14, BStBl II S. XXX).“
Randziffer 32 wird wie folgt gefasst:
„Verfall einer Verkaufsoption
Lässt der Inhaber der Verkaufsoption diese am Ende der Laufzeit verfallen, sind die für den Erwerb der Option entstandenen Aufwendungen bei der Ermittlung des Gewinns (oder Verlusts) i. S. von § 20 Absatz 4 Satz 5 EStG zu berücksichtigen (BFH-Urteile vom 12. Januar 2016, IX R 48/14, IX R 49/14, IX R 50/14, BStBl II S. XXX).“
Rz. 324 wird wie folgt gefasst:
„XIII. Fundstellennachweis und Anwendungsregelung
Für die Anwendung einer Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne sind die Grundsätze dieses Schreibens auf alle offenen Fälle anzuwenden. Im Übrigen ist dieses Schreiben auf Kapitalerträge, die nach dem 31. Dezember 2008 zufließen, sowie erstmals für den Veranla-gungszeitraum 2009 anzuwenden. Für die Kapitalertragsteuererhebung wird nicht beanstandet, wenn die Änderung der Rz. 227 i. d. Fassung des BMF-Schreibens vom 9. Dezember 2014 (BStBl I S. 1608) und der Rz. 57 erst zum 1. Januar 2016, die Änderung der Rz. 241 Beispiel 6 erst zum 1. Juli 2016 und die Änderung der Rz. 176 erst zum 1. Januar 2017 angewendet wird. Weiterhin wird nicht beanstandet, wenn für die Kapitalertragsteuererhebung die Änderung der Rzn. 27 und 32 i. d. Fassung des BMF-Schreibens vom 16. Juni 2016 zum 1. Januar 2017 angewendet wird.“
BMF, Schreiben v. 16.6.2016, IV C 1 - S 2252/14/10001 :005
Weitere News zu diesem Thema:
Neuveröffentlichung zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer (BMF)
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.3625
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
5.762
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
4.301
-
Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
2.391
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.3196
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.254
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.940
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.615
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.34441
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.061
-
Neuer Umwandlungssteuererlass veröffentlicht
07.01.2025
-
Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt
07.01.2025
-
Änderungen des UStAE zum 31.12.2024
30.12.2024
-
Widerlegen einer Umgehungsgestaltung bei der Hinzurechnungsbesteuerung
23.12.2024
-
Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
20.12.2024
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
20.12.2024
-
Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
17.12.2024
-
AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
17.12.2024
-
Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
16.12.2024
-
Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
16.12.2024