Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Markt- bzw. Flexibilitätsprämie nach EEG
![BMF: Umsatzsteuer bei Markt- bzw. Flexibilitätsprämie BMF: Umsatzsteuer bei Markt- bzw. Flexibilitätsprämie](https://www.haufe.de/image/euro-schein-mit-steckdose-241324-2.jpg?trafo=4x3&width=300&digest=sJUWYioTdOg4VL5fbD2P68wNAZDRqQxJVx4WiiMuwUY%3D)
Sofern für vor dem 1.1.2013 erfolgte Stromlieferungen die Markt- bzw. Flexibilitätsprämie als Entgeltbestandteil unter Ausweis von Umsatzsteuer abgerechnet worden ist, wird es auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs nicht beanstandet, wenn eine Berichtigung der Rechnung unterbleibt.
BMF, Schreiben v. 6.11.2012, IV D 2 - S 7124/12/10002
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