Änderung der elektronischen Abgabe der Zusammenfassenden Meldung

Die Übermittlung der ZM kann zukünftig nur noch über das ElsterOnline-Portal erfolgen. In Deutschland steuerlich nicht erfasste Unternehmer oder Massemelder übermitteln die ZM über das BZStOnline-Portal.
Bitte beachten Sie:
Auf Grund der zu erwartenden großen Zahl von Registrierungen in den Online-Portalen müssen Sie mit sehr langen Bearbeitungszeiten rechnen.
Bitte registrieren Sie sich deshalb rechtzeitig in dem Ihren Anforderungen entsprechenden Portal!
BZSt, Meldung v. 10.10.2012
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
10.4195
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.226
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.764
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1236
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.978
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.528
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.225
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.596
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.41843
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.323
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Gutachten zur Doppelbesteuerung von Renten
10.03.2025
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Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte
10.03.2025
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Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
07.03.2025
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Allgemeinverfügung zum Körperschaftsteuerguthaben und Solidaritätszuschlag
05.03.2025
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Allgemeinverfügung zur Besteuerung von Erstattungszinsen
05.03.2025
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Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung
04.03.2025
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Schülerfirmen sind von der Umsatzsteuer befreit
24.02.2025
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Härtefallregelungen für die neue Grundsteuer in Hamburg
24.02.2025
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Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2025
24.02.2025
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
24.02.2025