BZSt: Änderung der elektronischen Abgabe der ZM

Ab dem 01.01.2013 kann für die elektronische Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (ZM) der Formularserver der Bundesfinanzverwaltung nicht mehr genutzt werden.

Die Übermittlung der ZM kann zukünftig nur noch über das ElsterOnline-Portal erfolgen. In Deutschland steuerlich nicht erfasste Unternehmer oder Massemelder übermitteln die ZM über das BZStOnline-Portal.

Bitte beachten Sie:

Auf Grund der zu erwartenden großen Zahl von Registrierungen in den Online-Portalen müssen Sie mit sehr langen Bearbeitungszeiten rechnen.

Bitte registrieren Sie sich deshalb rechtzeitig in dem Ihren Anforderungen entsprechenden Portal!

BZSt, Meldung v. 10.10.2012


Schlagworte zum Thema:  Umsatzsteuer, Zusammenfassende Meldung