Schülerfirmen sind von der Umsatzsteuer befreit

Schülerfirmen in Baden-Württemberg bleiben auch nach 2027 von der Umsatzsteuer befreit. Dies wurde durch eine Initiative des Landes beim Bund und den anderen Ländern erreicht.

Umsatzsteuer und Schülerfirmen

Ab 2027 müssen juristische Personen des öffentlichen Rechts, wie Kommunen und das Land Baden-Württemberg, aufgrund europarechtlicher Vorgaben häufiger Umsatzsteuer zahlen. Da Schülerfirmen oft der öffentlichen Hand zugeordnet sind, war unklar, ob sie künftig umsatzsteuerpflichtig werden. Nun wurde eine unbürokratische Lösung gefunden, die Schülerfirmen weiterhin von der Umsatzsteuer befreit.

Selbstständige Schülerfirmen sind von der Regelung ausgenommen

Schülerfirmen dienen der Vermittlung wirtschaftlicher Kenntnisse und sind Teil der schulischen Bildungsleistungen, weshalb ihre Umsätze umsatzsteuerfrei bleiben. Voraussetzung ist, dass die Schülerfirma rechtlich unselbstständig und in die Organisationsstruktur der Schule integriert ist. Selbstständige Schülerfirmen, wie solche in Form einer GbR, können die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen nicht in Anspruch nehmen, jedoch unter bestimmten Bedingungen die Kleinunternehmerregelung nutzen.

FinMin Baden-Württemberg, Meldung v. 21.2.2025



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