Merkblatt zur Entlastungsberechtigung nach § 50d Abs. 3 EStG

Das BZSt hat ein neues Merkblatt zur Entlastungsberechtigung nach § 50d Abs. 3 EStG veröffentlicht.

Entlastungsberechtigung nach § 50d Abs. 3 EStG

§ 50d EStG enthält Regelungen zur Anwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. In Absatz 3 wird klargestellt, wann eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse keinen Anspruch auf Entlastung von der Kapitalertragsteuer und vom Steuerabzug nach § 50a EStG hat.

Das BZSt weist aktuell auf ein neues Merkblatt zur Entlastungsberechtigung nach § 50d Abs. 3 EStG hin.

BZSt, Meldung v. 17.3.2025