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Deutsch-luxemburgisches DBA


DBA: Deutschland und Luxemburg

Deutschland und Luxemburg haben sich auf ein Änderungsprotokoll zum DBA geeinigt.

DBA Luxemburg

Das Änderungsprotokoll zu dem bestehenden DBA soll zu einer gegenseitigen Rechts- und Planungssicherheit beitragen. Es enthält insbesondere für grenzüberschreitend Beschäftigte steuerliche Vereinfachungen für die Ausübung der Tätigkeit insbesondere im Homeoffice.

  • So wird u.a. eine Bagatellregelung von 34 Tagen im Kalenderjahr im Änderungsprotokoll festgelegt.
  • Eine vergleichbare Regelung wurde für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes geschaffen.
  • Beide Regelungen gelten ab 2024.

Weitere Regelungen betreffen u.a. Abfindungen, einen pauschalierten Aufteilungsmechanismus und das Investmentsteuerrecht.

BMF, Meldung v. 6.7.2023


Schlagworte zum Thema:  Doppelbesteuerungsabkommen , Homeoffice
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