Dienstanweisung zum Kindergeld 2024

Die Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem EStG (DA-KG) wurde auf den Stand 2024 geändert. Die DA-KG ist die zentrale Vorschrift für die Familienkassen. Sie wurde durch eine vom BZSt geleitete Arbeitsgruppe überarbeitet.

Gel­tungs­zeit­raum der DA-KG 2024

Die DA-KG Stand 2024 regelt die Anwen­dung der seit dem 1.1.2024 gel­tenden und für die Durch­füh­rung des Fami­li­en­leis­tungs­aus­gleichs nach dem X. Abschnitt des Ein­kom­men­steu­er­ge­setzes rele­vanten Vor­schriften. Die vorgenommenen Änderungen berücksichtigen den ausgewählten aktuellen Stand der im Bundessteuerblatt bis zum 31.12.2023 veröffentlichten höchstrichterlichen Rechtsprechung, BMF-Schreiben und Weisungen des BZSt.

Die DA-KG 2024 ist in allen noch nicht bestandskräftig festgesetzten Kindergeldfällen anzuwenden, soweit die zeitliche Anwendbarkeit nicht beispielsweise durch Gesetz oder innerhalb der Dienstanweisung selbst ausdrücklich eingeschränkt wird.

Die Ände­rungen im Ein­zelnen sind in der aktu­ellen Dienst­an­wei­sung optisch her­vor­ge­hoben.

BZSt, DA-KG 2024 v. 5.6.2024


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