Die Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem EStG (DA-KG) wurde auf den Stand 2024 geändert. Die DA-KG ist die zentrale Vorschrift für die Familienkassen. Sie wurde durch eine vom BZSt geleitete Arbeitsgruppe überarbeitet.
Geltungszeitraum der DA-KG 2024
Die DA-KG Stand 2024 regelt die Anwendung der seit dem 1.1.2024 geltenden und für die Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes relevanten Vorschriften. Die vorgenommenen Änderungen berücksichtigen den ausgewählten aktuellen Stand der im Bundessteuerblatt bis zum 31.12.2023 veröffentlichten höchstrichterlichen Rechtsprechung, BMF-Schreiben und Weisungen des BZSt.
Die DA-KG 2024 ist in allen noch nicht bestandskräftig festgesetzten Kindergeldfällen anzuwenden, soweit die zeitliche Anwendbarkeit nicht beispielsweise durch Gesetz oder innerhalb der Dienstanweisung selbst ausdrücklich eingeschränkt wird.
Die Änderungen im Einzelnen sind in der aktuellen Dienstanweisung optisch hervorgehoben.