Vollmachtsdatenbank mit erweiterten Funktionen
Steuerberater können bereits seit über 3 Jahren Vollmachtsdaten elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Allerdings konnten die Bevollmächtigten bislang lediglich elektronische Daten im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) abrufen. Dank der zum 18.4.2017 erfolgten Anbindung der Vollmachtsdatenbank an den Grundinformationsdienst Steuer (GINSTER) der Finanzverwaltung ist der Nutzungsumfang nun deutlich größer und das Verfahren bequemer geworden.
Von den Verbesserungen der Vollmachtsdatenbank 2.0 profitieren die VaSt, die Steuerkontoabfrage und die Vollmachtsverwaltung.
Kürzere Wartezeiten bei VaSt und Steuerkontoabfrage
Bei der VaSt dauerte es bislang rd. 37 Tage bis der Bevollmächtigte nach der Übermittlung der Vollmacht auf die von Dritten an die Finanzverwaltung übermittelten Daten (z. B. Lohnsteuerdaten, Rentenbezugsmitteilungen oder Beitragsdaten der Kranken- und Pflegeversicherungen) zugreifen konnte. Nach einer kurzen Übergangsphase soll sich diese Wartezeit auf ca. 2 Tage reduzieren, da das Schreiben der Finanzverwaltung an die Mandanten zur Unterrichtung über deren Widerspruchsrecht entfällt.
Ebenfalls zeitaufwendig gestalteten sich bisher die länderspezifisch unterschiedlichen Verfahren bei der elektronischen Steuerkontoabfrage. Über die erweiterte Vollmachtsdatenbank kann der elektronische Steuerkontenabruf nunmehr bundesweit einheitlich erfolgen. Die Freischaltung zum Datenabruf als Voraussetzung für die Steuerkontoabfrage soll künftig rd. 3 Tage nach Übermittlung der Vollmacht möglich sein.
Datenbank zur Verwaltung der Vollmachten
Steuerberater können mithilfe der Vollmachtsdatenbank sowohl die Verfahrens- als auch die Bekanntgabevollmacht an die Finanzverwaltung übermitteln. Der DStV weist darauf hin, dass bereits in der Datenbank erfasste Vollmachten in den vergangenen Monaten automatisch in die neue Version überführt wurden. Da nun der gesamte Vollmachtsinhalt/-umfang an die Finanzverwaltung übermittelt werde, biete sich die Datenbank zunehmend auch zur Verwaltung von Vollmachten an.
Hinweis: Das Verfahren ist grundsätzlich komplett elektronisch. Es muss keine zusätzliche Papiervollmacht mehr an die Finanzverwaltung geschickt werden. Auch die Mandanten werden vom Finanzamt diesbezüglich nicht mehr angeschrieben.
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