Einführung eines neuen Datenübermittlungsverfahrens

Durch das Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz vom 26.6.2013 wurde ein neues Datenübermittlungsverfahren nach § 10 Abs. 4b EStG (MZ 30) eingeführt. Dieses Verfahren ist erstmalig für den Veranlagungszeitraum 2016 anzuwenden.

Einen Entwurf der Datenbeschreibung und das Infoschreiben zum Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz finden Sie auf der Seite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt).

BZSt v. 16.12.2015


Schlagworte zum Thema:  Datenaustausch, Einkommensteuer