![Einführung eines neuen Datenübermittlungsverfahrens Einführung eines neuen Datenübermittlungsverfahrens](https://www.haufe.de/image/datennetz-236106-4.jpg?trafo=21x10&width=300&digest=pB0Ub9qewKO5UTqXZ_WS0adDJGF_jG5eCgPc9ezFlGc%3D)
Durch das Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz vom 26.6.2013 wurde ein neues Datenübermittlungsverfahren nach § 10 Abs. 4b EStG (MZ 30) eingeführt. Dieses Verfahren ist erstmalig für den Veranlagungszeitraum 2016 anzuwenden.
Einen Entwurf der Datenbeschreibung und das Infoschreiben zum Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz finden Sie auf der Seite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt).
BZSt v. 16.12.2015