Zuwendungen an die Zeugen Jehovas
Spenden und Mitgliedsbeiträge werden grundsätzlich nur dann als Sonderausgaben berücksichtigt, wenn der Steuerpflichtige dem Finanzamt eine ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung vorlegt (§ 50 Abs. 1 EStDV).
Das Finanzministerium Schleswig-Holstein weist mit Erlass vom 20.3.2012 darauf hin, dass auch unselbstständige Untergliederungen der Jehovas Zeugen in Deutschland mit Sitz in Berlin (Körperschaft des öffentlichen Rechts) anerkennungswürdige Zuwendungsbestätigungen ausstellen können. Zu diesen unselbstständigen Untergliederungen gehören auch die sog. „Versammlungen“. Bestätigungen werden allerdings nur anerkannt, wenn
die Jehovas Zeugen entweder selbst in dem jeweiligen Bundesland den Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts erlangt haben oder
die „Versammlungen“ kraft der Organisationsautonomie der in Berlin ansässigen Jehovas Zeugen religionsrechtlich als unmittelbarer Bestandteil dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts geführt werden.
Das FinMin weist darauf hin, dass die Jehovas Zeugen in Schleswig-Holstein den Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts erlangt haben.
Auch selbstständige Untergliederungen der Jehovas Zeugen können anzuerkennende Zuwendungsbestätigungen ausstellen, sofern sie als steuerbegünstigte Organisation anerkannt sind (s. §§ 52 ff. AO).
Hinweis
Weitere Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen ist, dass die Zuwendungsbestätigung dem amtlich vorgeschriebenen Muster entspricht. Welche Vorgaben hinsichtlich Form und Inhalt gelten, hat das BMF mit Schreiben vom 13.12.2007 (BStBl 2008 I, S. 4) und vom 17.6.2011 (BStBl 2011 I, S. 623) zusammengefasst.
FinMin Schleswig-Holstein, Erlass v. 20.3.2012, VI 305 – S 2223 – 667
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
11.1865
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.944
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.929
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.2126
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.033
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.611
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.480
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.23237
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.489
-
Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.054
-
FAQ zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung
20.11.2024
-
Ertragsteuerliche Behandlung von Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten
19.11.2024
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
14.11.2024
-
Hilfsmittelerlass 2025 wurde veröffentlicht
12.11.2024
-
Lohnsteuerliche Behandlung der Aufwendungen für sicherheitsgefährdete Arbeitnehmer
12.11.2024
-
Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen und Auslandstätigkeitserlass
06.11.2024
-
Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2025
31.10.2024
-
Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie GuV
31.10.2024
-
Start des Rückmeldeverfahrens der NRW-Soforthilfe 2020
31.10.2024
-
Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung
28.10.2024