FinMin: Steuertipps für Vereine

Welche Steuern betreffen Vereine? Was ist, wenn ein Verein auch Arbeitgeber ist? Muss ein Verein Schenkungsteuer zahlen? Was muss eine Satzung steuerrechtlich enthalten? Wann müssen Sponsorenleistungen versteuert werden? Solche und andere Fragen tauchen immer wieder in Vereinen auf.

Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat die beliebte Broschüre „Steuertipps für Vereine“ überarbeitet und neu aufgelegt. Der Staat fördert Vereine durch weitreichende steuerrechtliche Vergünstigungen. Die nun aktualisierte Neuauflage erläutert die wichtigsten steuerrechtlichen Regelungen und Bestimmungen in praxisgerechter Form. Sie soll den mit den finanziellen Angelegenheiten der Vereine befassten Personen sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern helfen, sich schnell sachkundig zu machen.

Im umfassenden Anhang der Broschüre sind Auszüge aus der Abgabenordnung und ihrem Anwendungserlass nachzuschlagen, die für Vereine gelten.

Die Broschüre kann ab sofort wieder im Ministerium bestellt werden, per Mail: poststelle@fimi.landsh.de. Sie steht auch als Download auf der Internetseite des Finanzministeriums zur Verfügung.

Wer sich persönlich über steuerrechtliche Regelungen informieren möchte, kann dies zum Jahresende tun. Um das Ehrenamt bei seiner wichtigen Aufgabe zu unterstützen, bietet das Finanzministerium im November vier Informationsveranstaltungen für Vereine an: Am 3.11. in Heide, 5.11. in Schwentinental, 19.11. in Ratzeburg (alle drei mit Finanzministerin Monika Heinold) und am 20.11. in Schleswig (mit Staatssekretär Losse-Müller). Um Anmeldung unter pressestelle@fimi.landsh.de wird gebeten.

FinMin Schleswig-Holstein v. 21.8.2014


Schlagworte zum Thema:  Verein, Schleswig-Holstein, Sponsoring, Satzung