![Formular zur Anmeldung des Steuerabzugs nach § 50a EStG Formular zur Anmeldung des Steuerabzugs nach § 50a EStG](https://www.haufe.de/image/bundeszentralamt-fuer-steuern-in-saarlouis-249764-2.jpg?trafo=21x10&width=300&digest=Ac_NEhj4ou-47c2DcFQ-wN6-BWTo2XbWO5KL-snVL5A%3D)
Für das Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG wurde ein neues Anmeldeformular im BZStOnline-Portal (BOP) zur Verfügung gestellt.
Formular für das Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG
Das BZSt informiert, dass aufgrund einer technischen Umstellung das Formular im BOP nun zur Verfügung steht. Im ElsterOnline-Portal sind hingegen nun keine Formulare für das Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG mehr zu finden.
Neue Steuernummern
Zur Nutzung des BOP kann das bestehende Elster-Zertifikat weiter verwendet werden. Außerdem weist das BZSt darauf hin, dass für die Übermittlung der Steueranmeldung im BOP der bekannten Steuernummer für das Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG bis auf weiteres ein "A" vorangestellt werden muss (Beispiel: A1162xxXXXXX). Geplant ist jedoch, dass zeitnah Schreiben mit der zukünftigen neuen Steuernummer für das Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG übermittelt werden.