Übergangsfrist für grenzüberschreitende Warenlieferungen in ein Konsignationslager verlängert
In dem Schreiben v. 10.10.2017 wurde zur Anwendung der Grundsätze als Übergangsfrist zunächst der 1.1.2018 angegeben und schließlich mit Schreiben v. 14.12.2017 verlängert auf 1.1.2019 (vgl. Kommentierung). Das BMF hat dies nun auf 1.1.2020 verlängert.
BMF, Schreiben v. 31.10.2018, III C 3 - S 7103-a/15/10001.
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