Grunderwerbsteuer: Baulandumlegung

Der BFH hatte der Verwaltungsauffassung zur Anwendung der Steuerbefreiung nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG widersprochen. Die Finanzverwaltung äußert sich nun zum Übergang des Eigentums im Umlegungsverfahren.

Die Entscheidung (BFH Urteil vom 15.02.2017 - II R 43/13) wurde aus Gründen des Steuergeheimnisses nicht veröffentlicht.

Grundsätze der Finanzverwaltung zur Baulandumlegung

Die Finanzverwaltung erläutert nun die Grundsätze zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei Baulandumlegung, insbesondere zu folgenden Punkten:

  • Gesetzliches (förmliches) Umlegungsverfahren
  • Vereinfachtes Umlegungsverfahren
  • Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO
  • Freiwillige Baulandumlegung
  • Zeitlicher Anwendungsbereich

Oberste Finanzbehörden der Länder, Gleich lautende Erlasse v. 18.2.2020


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