Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes

Die Finanzverwaltung hat den Entwurf eines BMF-Schreibens zu den Grundsätzen zur Anwendung des Außensteuergesetzes veröffentlicht.

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz) wurden die Regelungen des Außensteuergesetzes geändert. Das BMF hat nun ein umfangreiches Entwurfsschreiben veröffentlicht. 

Entwurfsschreiben wurde veröffentlicht

In dem Schreiben geht es u.a. um folgende Punkte: 

  • Verhältnis des AStG zu anderen steuerlichen Vorschriften
  • Internationale Verflechtungen 
  • Wohnsitzwechsel in niedrig besteuernde Gebiete 
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Zwischengeschaltete Gesellschaften 
  • Behandlung einer Beteiligung im Sinne des § 17 EStG bei Wohnsitzwechsel ins Ausland
  • Hinzurechnungsbesteuerung
  • Beteiligung an einer ausländischen Zwischengesellschaft (§ 7 AStG) 
  • Einkünfte von Zwischengesellschaften (§ 8 AStG)
  • Freigrenze bei gemischten Einkünften (§ 9 AStG) 
  • Hinzurechnungsbetrag (§ 10 AStG) 
  • Kürzungsbetrag bei Beteiligung an ausländischer Gesellschaft (§ 11 AStG)
  • Steueranrechnung (§ 12 AStG) 
  • Beteiligung an Kapitalanlagegesellschaften (§ 13 AStG) 
  • Nachgeschaltete Zwischengesellschaften (§ 14 AStG a. F.) 
  • Familienstiftungen
  • Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen 
  • Mitwirkungspflicht und Schätzungsuntergrenze (§ 17 AStG)
  • Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (§ 18 AStG)
  • Bestimmungen über die Anwendung von DBA (§ 20 AStG) 
  • Zeitliche Anwendung 

Verbände können Stellung nehmen

Das Entwurfsschreiben wurde an bestimmte Verbände gesandt. Diesde haben bis 4.9.2023 Gelegenheit zur Stellungnahme. 

BMF, Entwurfsschreiben v. 19.7.2023


Schlagworte zum Thema:  Außensteuergesetz, BMF-Schreiben