Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung für ausländische Zwischengesellschaften
![Hinzurechnungsbesteuerung für ausländische Zwischengesellschaften Hinzurechnungsbesteuerung für ausländische Zwischengesellschaften](https://www.haufe.de/image/global-629122-1.jpg?trafo=21x10&width=300&digest=58FAGrjuLWx6l-Z8mazJjI4nxrpHJmZjFtahcvBVtVc%3D)
Es handelt sich dabei um die die Vordrucke
- für die Feststellungserklärungen zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. und 18 Abs. 3 AStG in der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung für Feststellungsjahre, die Wirtschaftsjahre der Zwischengesellschaft betreffen, die vor dem 1.1.2022 beginnen (Altregelung), und
- für die Feststellungserklärungen und Anzeigen zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. und 18 Abs. 3 AStG in der geltenden Fassung für Feststellungsjahre, die Wirtschaftsjahre der Zwischengesellschaft betreffen, die nach dem 31.12.2021 beginnen (Neuregelung),
Die Vorducke können im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung unter in der Rubrik "Steuerformulare" – "Außensteuergesetz" abgerufen werden. Für die Altregelung stehen die Vordrucke mit der Formular ID 034501 bis 034507 und für die Neuregelung die Vordrucke mit der Formular ID 034515 bis 034521 zur Verfügung.
Frist für die Abgabe der Feststellungserklärungen und Anzeigen verlängert
Die Frist für die Abgabe der Feststellungserklärungen und Anzeigen nach § 18 Absatz 3 AStG zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung in der Neuregelung für das Feststellungsjahr 2022 wurde mit BMF-Schreiben v. 18.6.2024 (BStBl 2024 I S. 983) bis zum 31.10.2024 verlängert (News v. 19.6.2024).
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