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Hilfsmittelerlass 2023 veröffentlicht


Hilfsmittelerlass veröffentlicht

Die Finanzverwaltung hat den Hilfsmittelerlass für die Steuerberaterprüfung in 2023 veröffentlicht.

Hilfsmittelerlass 2023

Der Erlass listet die zugelassenen Hilfsmittel für den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung 2023 auf. Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung 2023 findet bundeseinheitlich vom 10. bis 12.10.2023 statt.

  • Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Verwaltungszustellungsgesetz,
  • Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz,
  • Umsatzsteuergesetz,
  • Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz,
  • Umwandlungsgesetz, Umwandlungssteuergesetz,
  • Außensteuergesetz,
  • Investitionszulagengesetz,
  • Grunderwerbsteuergesetz, Grundsteuergesetz,
  • Bürgerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch, Aktiengesetz, GmbH-Gesetz,
  • Steuerberatungsgesetz.

In dem Erlass werden Hinweise gegeben zum Rechtsstand, zulässigen Hervorhebungen und mehr. Zudem wird angemerkt, dass die Benutzung eines nicht programmierbaren Taschenrechners zulässig ist. Voraussetzung ist allerdings, dass der Taschenrechner nicht mit dem Internet verbunden werden kann.

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 14.10.2022


Schlagworte zum Thema:  Steuerberatung , Erlass
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