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Steuerliche Folgen der Kapitalmaßnahme von Air Liquide S.A. im Jahr 2022


Kapitalmaßnahme von Air Liquide S.A. im Jahr 2022

Das BMF bezieht Stellung zu den steuerlichen Folgen der Kapitalmaßnahme von Air Liquide S.A. im Jahr 2022.

Kapitalmaßnahme in 2022

Die Air Liquide S. A. (Frankreich) hat am 8.6.2022 eine Kapitalmaßnahme durchgeführt, bei der Gratisaktien im Verhältnis 1 : 10 an die Anteilseigner ausgegeben wurden.

Die Finanzverwaltung weist nun darauf hin, dass nach Prüfung der eingereichten Unterlagen für diese Kapitalmaßnahme die Voraussetzungen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gemäß §§ 1, 7 KapErhStG vorliegen. Dabei ist zu den Anschaffungskosten der Altanteile zu beachten: Diese sind nach dem rechnerischen Bezugsverhältnis auf die eingebuchten jungen Anteile zu übertragen. Als Zeitpunkt der Anschaffung der jungen Anteile gilt der Zeitpunkt der Anschaffung der Altanteile.

Hinweis: Bereits in 2019 wurde eine Kapitalmaßnahme von Air Liquide S.A. vorgenommen. Lesen Sie hierzu auch eine Kommentierung.

BMF, Schreiben v. 11.10.2022, IV C 1 - S 2252/19/10028 :019


Schlagworte zum Thema:  Kapitalmarkt
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