Konsultationsvereinbarung mit Polen zu Grenzgängern gekündigt
Grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer
Polen und Deutschland verständigten sich im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmern und grenzüberschreitend tätigen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Die Vereinbarung trat am 27.11.2020 in Kraft ist auf Arbeitstage im Zeitraum vom 11.3.2020 bis zum 31.12.2020 anzuwenden. Sie verlängert sich ab 31.12.2020 automatisch, es sei denn, die zuständige Behörde eines Vertragsstaats kündigt die Vereinbarung. Entsprechende Regelungen zur Kündigung sind im BMF-Schreiben erläutert.
Arbeitstage im Homeoffice während der Corona-Pandemie
In der Vereinbarung sind verschiedene Maßnahmen getroffen worden, so beispielsweise
- Tatsachenfiktion zur Ausübung von Arbeitstagen im Homeoffice (Arbeitstage im Homeoffice gelten als in dem Vertragsstaat verbrachte Arbeitstage, in dem die grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer die unselbstständige Arbeit ohne die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID19-Pandemie ausgeübt hätten),
- Aufzeichnungspflichten im Falle von Homeoffice-Tagen,
- Ausnahmen von der Tatsachenfiktion.
Vereinbarung zum 30.6.2022 gekündigt
Das BMF macht darauf aufmerksam, dass die Vereinbarung zum 30.6.2022 in gegenseitigem Einvernehmen gekündigt wurde. Die Regelungen der Konsultationsvereinbarung zwischen Polen und Deutschland finden damit auf Arbeitstage zwischen 11.3.2020 und 30.6.2022 Anwendung.
BMF, Schreiben v. 8.12.2020, IV B 3 - S 1301-POL/19/10006 :002 und BMF, Schreiben v. 22.4.2022,IV B 3 - S 1301-POL/19/10006 :002
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.6655
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.390
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.442
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1826
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.049
-
Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
2.826
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.606
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.195
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.97239
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.471
-
Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
20.12.2024
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
20.12.2024
-
Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
17.12.2024
-
AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
17.12.2024
-
Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
16.12.2024
-
Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
16.12.2024
-
Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024
16.12.2024
-
Umsatzbesteuerung der in Luxemburg ansässigen Unternehmer
16.12.2024
-
Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung ab 2025 neugefasst
13.12.2024
-
Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2025
13.12.2024