LfSt

Befreiung vom Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift


LfSt: Befreiung vom Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift

Die Verwendung eines Unterschriftsstempels (Faksimile) oder der Ausdruck des Namens auf Bescheinigungen für Umsatzsteuerzwecke ist weiterhin gültig.

In der Vergangenheit erteilte Genehmigungsverfügungen für die Befreiung von dem Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift nach Abschn. 6.7 Abs. 2 S. 2 UStAE (bis 31.09.2010: Abschn. 133 Abs. 2 S. 2 UStR) der OFD München und OFD Nürnberg bzw. des Bayerischen Landesamts für Steuern besitzen auch nach den Änderungen der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) im Bereich der Nachweispflichten für Ausfuhrlieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. a i.V.m. § 6 UStG) und innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. b i.V.m. § 6a UStG) weiterhin Gültigkeit.

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung v. 29.10.2013, S 7134.1.1-9/2 St33


Schlagworte zum Thema:  Umsatzsteuer , Bescheinigung
0 Kommentare
Das Eingabefeld enthält noch keinen Text oder nicht erlaubte Sonderzeichen. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe, um den Kommentar veröffentlichen zu können.
Noch keine Kommentare - teilen Sie Ihre Sicht und starten Sie die Diskussion