Lohnsteuerfreibeträge 2023 können beantragt werden
Lohnsteuerfreibeträge für 2023
Mit dem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das monatliche Nettoeinkommen erhöhen. Ein Freibetrag wird gewährt, wenn die abziehbaren Aufwendungen (Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen) ingesamt 600 EUR im Jahr übersteigen.
Lohnsteuerermäßigungsverfahren
Werbungskosten zählen allerdings bei der Antragsgrenze nur insoweit mit, als sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.200 EUR) übersteigen. Auch Verluste oder Kinderfreibeträge können im Lohnsteuerermäßigungsverfahren berücksichtigt werden. Das FinMin NRW informiert darüber, dass Anträge ab sofort für 2023 gestellt werden können.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.6655
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
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Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
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AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
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Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024
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