Muster des Umsatzsteuerheftes neu bekannt gegeben
Vordruckmuster wurde angepasst
Mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz wurde die Betragsgrenze des Vorjahresumsatzes im Rahmen der Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG von 17.500 EUR auf 22.000 EUR angehoben. Diese Änderung wurde nun im Vordruckmuster neben weiteren redaktionellen Anpassungen berücksichtigt.
Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass Umsatzsteuerhefte ab sofort entsprechend dem Muster herzustellen sind. Allerdings können Vordruckmuster, die auf dem BMF-Schreiben v. 5.11.2019 basieren (vgl. News) mit handschriftlicher Änderung der Betragsgrenze des § 19 Abs. 1 UStG aufgebraucht werden.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
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