Muster des Umsatzsteuerheftes neu bekannt gegeben

Wer ein sog. ambulantes Gewerbe nach § 22 Abs. 5 UStG betreibt, muss ein Umsatzsteuerheft nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck führen. Das BMF hat das Vordruckmuster USt 1 G - Umsatzsteuerheft - neu bekannt gegeben.

Vordruckmuster wurde angepasst 

Mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz wurde die Betragsgrenze des Vorjahresumsatzes im Rahmen der Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG von 17.500 EUR auf 22.000  EUR angehoben. Diese Änderung wurde nun im Vordruckmuster neben weiteren redaktionellen Anpassungen berücksichtigt. 

Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass Umsatzsteuerhefte ab sofort entsprechend dem Muster herzustellen sind. Allerdings können Vordruckmuster, die auf dem BMF-Schreiben v. 5.11.2019 basieren (vgl. News) mit handschriftlicher Änderung der Betragsgrenze des § 19 Abs. 1 UStG aufgebraucht werden. 

BMF, Schreiben v. 30.3.2020, III C 3 - S 7532/20/10001 :001


Schlagworte zum Thema:  Vordruck, Umsatzsteuer