NRW-Finanzämter bieten für 2017 Ausbildung und Studium mit Perspektive
Interessenten sollten sich ab sofort online bewerben.
Finanzminister Norbert Walter-Borjans: „Wir suchen engagierte und kreative Leute, die Spaß daran haben, im Team zu arbeiten. Und wir bieten eine weit über die Landesgrenzen anerkannte Top-Ausbildung und danach zukunftssichere und vielseitige Jobs mit vielen Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten.“
Die reichen von einer Tätigkeit als Sachbearbeiter in einem Team in einem Finanzamt vor Ort bis zum Außenprüfer, Steuerfahnder, Dozenten oder IT-Spezialisten. Gleichzeitig wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der NRW-Finanzverwaltung groß geschrieben – und zwar für Frauen und Männer.
„Wir bieten Ausbildungs- und Studienplätze. Und bei uns gibt’s während der Ausbildung und während des Studiums vom ersten Tag an über 1.000 Euro im Monat“, so der Minister. „Finanzbeamte sorgen dafür, dass der Staat Steuern einnimmt, mit denen er seine öffentlichen Aufgaben wie Sicherheit, Bildung und Infrastruktur erfüllen kann. Wenn Sie uns bei dieser wichtigen Aufgabe unterstützen wollen: Bewerben Sie sich jetzt!“
Ab jetzt online bewerben
Für das 3-jährige duale Studium an der Fachhochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen im Schloss Nordkirchen müssen Bewerberinnen und Bewerber das Abitur oder die Fachhochschulreife mitbringen. Im Studium wechseln sich steuerrechtliche Vorlesungen an der Fachhochschule mit Praxisphasen im Finanzamt ab. Wer sich für einen Studienplatz zur Diplom-Finanzwirtin (FH) oder zum Diplom-Finanzwirt (FH) im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung NRW interessiert, kann die Bewerbungen ab sofort über das Internet einreichen.
Für das kommende Jahr werden auch in der Laufbahn des mittleren Dienstes wieder Ausbildungsplätze vergeben. Bewerben kann man sich ab sofort online. Hierfür wird die Fachoberschulreife oder ein vergleichbarer Schulabschluss erwartet.
FinMin Nordrhein-Westfalen v. 2.5.2016
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
11.1865
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.2126
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