Abhilfe bei Masseneinsprüchen
Betroffene Steuerbürger erhalten einen Änderungsbescheid zur Einkommensteuer, der einen sog. Vorläufigkeitsvermerk enthält. Dadurch bleiben die betreffenden Einkommensteuerbescheide bis zur abschließenden Beendigung der Musterverfahren in den für vorläufig erklärten Punkten offen und können im Anschluss an das Urteil geändert werden. Durch den Vorläufigkeitsvermerk werden die Einsprüche vollständig erledigt. Für den Bürger hat dies keinen Nachteil. Laut Rechtsprechung des BFH (Urteil v. 23.1.2013, X R 32/08) bietet der Vorläufigkeitsvermerk dem Bürger einen gleichwertigen Rechtsschutz wie die sog. Verfahrensruhe im Einspruchsverfahren.
Die Vorläufigkeitsvermerke werden bundeseinheitlich durch das BMF festgelegt. Die aktuelle Liste ist auf der Internetseite des BMF veröffentlicht (Rubrik Themen - Steuern - Weitere Steuerthemen - Abgabenordnung und dann BMF-Schreiben/Allgemeines; hier: BMF-Schreiben vom 10.6.2014).
OFD Koblenz v. 29.10.2014
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.6365
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.590
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.567
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.0656
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.047
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.94237
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.697
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.347
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.751
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
1.091
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Ruhen von Einspruchsverfahren bei der Niedersächsischen Grundsteuer
30.09.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
30.09.2024
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Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Influencern
25.09.2024
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BWL-Traineeprogramm der Hessischen Steuerverwaltung wird ausgebaut
25.09.2024
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Richtsatzsammlung 2023 veröffentlicht
18.09.2024
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Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen
17.09.2024
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Anträge auf Vergabe der USt-IdNr. frühzeitig stellen
16.09.2024
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Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
12.09.2024
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Gleichzeitige Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension
11.09.2024
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Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen ab 2025
06.09.2024