Arbeitnehmer sollten ihre ELStAM-Daten auf Richtigkeit überprüfen
Alle Beteiligten, Arbeitnehmer, Arbeitgeber wie auch die Finanzverwaltung, können diese Daten für 2013 ab sofort elektronisch abrufen. Bei Änderungen muss keine Vorlage der Lohnsteuerkarte mehr erfolgen. Das erspart das Abholen und Zurückbringen der Lohnsteuerkarte durch den Arbeitnehmer und die händische Erfassung beim Arbeitgeber.
Wie erfahre ich, welche Angaben über mich gespeichert und ob sie richtig erfasst sind?
Um sicher zu sein, dass alle Angaben zur Berechnung der eigenen Lohnsteuer korrekt erfasst sind, sollten Arbeitnehmer ihre ELStAM-Daten (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) noch vor Ende des Jahres 2012 im
Elster-Online-Portal überprüfen. Dazu ist aus Gründen des Datenschutzes eine einmalige, kostenfreie Registrierung mit der steuerlichen Identifikationsnummer erforderlich. Außer dem Arbeitnehmer und dem Finanzamt ist nur der aktuelle Arbeitgeber zum Abruf der ELStAM-Daten berechtigt. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass damit künftig die Abgabe der Steuererklärung in vielen Fällen komplett papierlos möglich ist.
Damit lange Wartezeiten verhindert werden, wird von einer Abfrage der ELStAM-Daten vor Ort beim Finanzamt abgeraten. Telefonisch ist die Auskunft aus Datenschutzgründen nicht möglich.
Was ist bei fehlerhaften ELSTAM-Daten zu tun?
Sollten die zum Abzug der Lohnsteuer gespeicherten Daten nicht richtig sein, so muss ein Antrag auf Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) beim jeweils zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Hierzu steht in der Rubrik Lohnsteuer ein Formular zur Verfügung.
OFD Rheinland-Pfalz, Pressemeldung v. 12.11.2012
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.4065
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.297
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
7.131
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.4096
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.190
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.650
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.402
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.17739
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.567
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
1.242
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Steuerliche Nachweisführung bei Krankheitskosten
29.11.2024
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Neues Landesamt gegen Finanzkriminalität
29.11.2024
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Steuerliche Behandlung von Sicherheitsmaßnahmen für Beschäftigte
27.11.2024
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Vorläufigkeitsvermerk für Einkommensteuerfestsetzungen ab VZ 2023
26.11.2024
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Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2025
25.11.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
25.11.2024
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Ausnahme Grenzgängerregelungen
25.11.2024
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183-Tage-Schreiben der Finanzverwaltung
25.11.2024
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Arbeitgeber und Betriebsstätte
25.11.2024
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Steuerfreistellung unter weiteren Voraussetzungen
25.11.2024