![Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024 Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024](https://www.haufe.de/image/bilanz-heft-273436-1.jpg?trafo=21x10&width=300&digest=Pi2jx_rmzl8i8xxT8vn5ppqtTM2k-_LNg27jMEUGgNs%3D)
Das Bundesamt für Justiz wird vor dem 2.4.2024 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB gegen Unternehmen einleiten, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2022 am 31.12.2023 endet.
Nachwirkungen der COVID-19-Pandemie
Nach Informationen des Bundesamts für Justiz sollen damit die Belange der Beteiligten damit angesichts der anhaltenden Nachwirkungen der Ausnahmesituation der COVID-19-Pandemie angemessen berücksichtigt werden.
Meldung des Bundesamts für Justiz