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Pausch­be­trä­ge für un­ent­gelt­li­che Wert­ab­ga­ben 2019


Pausch­be­trä­ge für un­ent­gelt­li­che Wert­ab­ga­ben 2019

Die Finanzverwaltung hat die Pausch­be­trä­ge für un­ent­gelt­li­che Wert­ab­ga­ben 2019 bekannt gegeben.

Das BMF veröffentlicht jährlich die neuen Werte, die für private Sachentnahmen pauschal angesetzt werden können. Für 2019 wurden nun die Pausch­be­trä­ge für un­ent­gelt­li­che Wert­ab­ga­ben 2019 veröffentlicht.

Der Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer beträgt:

Gewerbezweigermäßigter Steuersatzvoller Steuersatzinsgesamt

Bäckerei

Fleischerei/Metzgerei

Gaststätten aller Art

a) mit Abgabe von kalten Speisen

b) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen

Getränkeeinzelhandel

Café und Konditorei

Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Eh.)

Nahrungs- und Genussmittel (Eh.)

Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Eh.)

1.211

886


1.120

1.680

105

1.172

586

1.133

274

404

860


1.081

1.758

300

638

79

678

235

1.615

1.746


2.201

3.438

405

1.810

665

1.811

509

BMF, Schreiben v. 12.12.2018, IV A 4 - S 1547/13/10001-06

Haufe Online Redaktion

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