Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2019
Das BMF veröffentlicht jährlich die neuen Werte, die für private Sachentnahmen pauschal angesetzt werden können. Für 2019 wurden nun die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2019 veröffentlicht.
Der Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer beträgt:
Gewerbezweig | ermäßigter Steuersatz | voller Steuersatz | insgesamt |
Bäckerei Fleischerei/Metzgerei Gaststätten aller Art a) mit Abgabe von kalten Speisen b) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen Getränkeeinzelhandel Café und Konditorei Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Eh.) Nahrungs- und Genussmittel (Eh.) Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Eh.) | 1.211 886 1.120 1.680 105 1.172 586 1.133 274 | 404 860 1.081 1.758 300 638 79 678 235 | 1.615 1.746 2.201 3.438 405 1.810 665 1.811 509 |
BMF, Schreiben v. 12.12.2018, IV A 4 - S 1547/13/10001-06
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
11.1865
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.944
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.929
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.2126
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.033
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.611
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.480
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.23237
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1.489
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