Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen
Umsatzsteuer bei Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz kommt bis 31.12.2023 zur Anwendung. Der Gesetzgeber hat eine entsprechende Verlängerung durch das Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (8. VStÄndG) umgesetzt.
Anwendung BMF-Schreiben
Die Finanzverwaltung hat hierauf reagiert und den zeitlichen Anwendungsbereich des BMF, Schreiben v. 2.7.2020 bis 31.12.2023 verlängert.
BMF, Schreiben v. 2.7.2020, III C 2 - S 7030/20/10006 :006
BMF, Schreiben v. 3.6.2021, III C 2 -S 7030/20/10006 :006
aktuell: BMF, Schreiben v. 21.11.2022, III C 2 - S 7030/20/10006 :006
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
11.1865
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.944
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.929
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.2126
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.033
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.611
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.480
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.23237
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.489
-
Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.054
-
FAQ zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung
20.11.2024
-
Ertragsteuerliche Behandlung von Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten
19.11.2024
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
14.11.2024
-
Hilfsmittelerlass 2025 wurde veröffentlicht
12.11.2024
-
Lohnsteuerliche Behandlung der Aufwendungen für sicherheitsgefährdete Arbeitnehmer
12.11.2024
-
Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen und Auslandstätigkeitserlass
06.11.2024
-
Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2025
31.10.2024
-
Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie GuV
31.10.2024
-
Start des Rückmeldeverfahrens der NRW-Soforthilfe 2020
31.10.2024
-
Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung
28.10.2024