Unternehmen können Belege digital zur Verfügung stellen
Belege digital ausgeben
"Im digitalen Zeitalter Tag für Tag kilometerlange Thermopapierausdrucke aus der Registrierkasse laufen zu lassen, hat mit Ressourcenschonung nichts zu tun!", erklärte Finanzminister Peter Strobel. Mittlerweile können Unternehmen technische Lösungen nutzen. Er fügte an: "Es muss sichergestellt sein, dass es einen Beleg gibt. Und der Kunde muss wählen können: Will ich einen ausgedruckten Bon, möchte ich ihn digital oder möchte ich keinen Bon. Und hierfür bietet der Markt technische Lösungen."
App "Grüner Bon"
Bereits Mitte Februar machte das FinMin Saarland auf eine App "Grüner Bon" aufmerksam. Die App wurde am 13.2. von der Firma fortiter UG in einer Bäckerei vorgestellt. Der Kunde zeigt hier sein Smartphone beim Bezahlvorgang. Daraufhin scannen die Verkäufer einen QR-Code ab und der elektronische Bon findet sich in der App unter "meine Belege" wieder. Die App selbst steht ab kommender Woche für iOs und Android zur Verfügung und ist kostenlos. Eine Registrierung ist nicht erforderlich. Der Beleg kommt über eine anonyme ID zum Endverbraucher.
Kassenbon per App statt Papierausdruck
"Mit dem Grünen Bon haben wir eine innovative Lösung Made in Saarland, die eine umweltfreundliche Alternative zum ausgedruckten Kassenbon bietet. Gleichzeitig bleiben die Belege im Kassensystem erhalten und sind im Falle einer Kassennachschau transparent nachvollziehbar", erklärte Peter Strobel. Er zeigte sich überzeugt: "Der elektronische Beleg ist eine echte Alternative zum Papierbeleg. Ich freue mich, dass so eine kluge Idee hier aus Saarbrücken kommt. Damit schaffen Unternehmen und Finanzverwaltung den Spagat zwischen Belegausgabepflicht und Nachhaltigkeit."
FinMin Saarland, Meldung v. 13.2.2020 und Meldung v. 9.3.2020
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.390
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.442
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1826
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.049
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
2.826
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.606
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
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1.97239
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