Bundesregierung

Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026


Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026

Die Bundesregierung hat am 1.4.2024 das Zweite Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes beschlossen mit dem die Luftverkehrsteuersätze auf das Niveau der vor dem 1.5.2024 geltenden gesetzlichen Steuersätze gesenkt werden.

Die Steuersätze nach § 11 Abs. 1 Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG) knüpfen an die pauschalierte Entfernung zum Zielort an und sind in drei Distanzklassen gegliedert. Für die Einordnung eines Ziellandes in eine Distanzklasse ist die Entfernung zwischen Frankfurt am Main, als dem größten deutschen Verkehrsflughafen, zu dem jeweils größten Verkehrsflughafen des Ziellandes maßgeblich.

Änderungen zum 1.7.2026

Die folgenden konkreten Änderungen sollen zum 1.7.2026 in Kraft treten:

  • Der Steuersatz für Zielländer in bis zu 2.500 km Entfernung wird von 15,53 EUR auf 13,03 EUR gesenkt.
  • Der Steuersatz für Zielländer zwischen 2.500 und 6.000 km Entfernung wird von 39,34 EUR auf 33,01 EUR gesenkt.
  • Der Steuersatz für Zielländer mit einer Entfernung von über 6.000 km wird von 70,83 EUR auf 59,43 EUR gesenkt.

Zweites Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes (BMF Referentenentwurf) - Regierungsentwurf noch nicht veröffentlicht

Quelle: BMF, Meldung v. 1.4.2026

Schlagworte zum Thema:  Steuerpolitik
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