Stand der Doppelbesteuerungsabkommen am 1.1.2021
Rückwirkende Anwendung der DBA
Bie Übersicht zeige, dass verschiedene der angeführten Abkommen nach ihrem Inkrafttreten rückwirkend anzuwenden sind. In geeigneten Fällen sollen Steuerfestsetzungen daher vorläufig durchgeführt werden, wenn ungewiss ist, wann ein unterzeichnetes Abkommen in Kraft treten wird, das sich zugunsten des Steuerschuldners auswirken wird. Umfang und Grund der Vorläufigkeit sollen im Bescheid anzeben werden.
Ob bei vorläufiger Steuerfestsetzung der Inhalt eines unterzeichneten Abkommens bereits berücksichtigt werden soll, sei nach den Gegebenheiten des einzelnen Falles zwischen BMF und Ländern abgestimmt zu entscheiden.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
7.5485
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.926
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
3.543
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.922
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.8896
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
1.815
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.530
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.294
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.03441
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
961
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Aktualisierte Bescheinigungen für energetische Gebäudesanierung
10.01.2025
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Kleinbetragsregelung im Erhebungsverfahren
09.01.2025
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Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2025
08.01.2025
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Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Belarus ausgesetzt
08.01.2025
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Neuer Umwandlungssteuererlass veröffentlicht
07.01.2025
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Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt
07.01.2025
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Änderungen des UStAE zum 31.12.2024
30.12.2024
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Widerlegen einer Umgehungsgestaltung bei der Hinzurechnungsbesteuerung
23.12.2024
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Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
20.12.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
20.12.2024