Steuerfahnder und Polizei unter einem Dach sehr erfolgreich
Die engere Zusammenarbeit der Steuerfahndung NRW mit dem Landeskriminalamt hat nach ihrem Start im Frühjahr 2015 die Erwartungen deutlich übertroffen: Finanzminister Norbert Walter-Borjans und Innenminister Ralf Jäger haben in einer ersten Bilanz des Sachgebiets Ermittlungsgruppe Organisierte Kriminalität und Steuerhinterziehung (SG-EOKS) über Mehreinnahmen von insgesamt mehr als 75 Mio. EUR berichtet – davon 39 Mio. EUR an zusätzlichen Steuereinnahmen und rund 37 Mio. EUR aus Geldbußen. 83 komplexe Fälle konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Darüber hinaus wurden Freiheitsstrafen von 16 Jahren verhängt.
EOKS – Eine bisher einzigartige und sehr erfolgreiche Bürogemeinschaft
„Unsere Steuerfahnder bilden im LKA mit ihren dortigen Kolleginnen und Kollegen eine bisher einzigartige und sehr erfolgreiche Bürogemeinschaft. Davon profitieren nicht nur die beiden Organisationen, sondern vor allem die ehrlichen Steuerzahler. Allein die Mehreinnahmen und die verhängten Freiheitsstrafen zeigen, dass es sich bei den Tätern keineswegs um kleine Fische handelt, sondern um Organisierte Kriminalität in Banden, die das Gemeinwesen teilweise um dreistellige Millionenbeträge betrügen“, erläutert Finanzminister Walter-Borjans. „Bei den zusätzlichen Einnahmen sind wir längst noch nicht am Ende der Fahnenstange angekommen. Etliche Verfahren mit einer Schadensumme von rund einer Milliarde Euro laufen noch und die hervorragende Kooperation fördert immer neue Sachverhalte zu Tage.“
Innenminister Ralf Jäger sagte: „In dieser fachübergreifenden Ermittlungsgruppe ist kriminalistisches und steuerrechtliches Fachwissen in beispielloser Weise unter einem Dach gebündelt.
EOKS setzt damit für die wichtige Zusammenarbeit von Polizei und Steuerfahndung neue Maßstäbe.“
Die Bilanz der beiden Minister zur EOKS-Kooperation: „Von der erfolgreichen Zusammenarbeit profitieren alle – die gesamte Steuerfahndung, das Landeskriminalamt und vor allem die anständigen Steuerzahler – nur nicht die Steuerbetrüger.“
Zum Hintergrund
Anfang 2015 wurde das SachGebiet Ermittlungsgruppe Organisierte Kriminalität und Steuerhinterziehung (SG-EOKS) räumlich beim Landeskriminalamt eingerichtet, organisatorisch ist die Steuerfahndung Düsseldorf zuständig. Dieser Ermittlungsgruppe gehören aktuell elf Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder an.
Grund für die Einrichtung der Ermittlungsgruppe war die Tatsache, dass die Ermittlungsbehörden zunehmend organisierten Tätern und komplexen Sachverhalten zum Beispiel im Bereich der Geldwäsche gegenüber stehen. Die Erfahrung zeigt, dass Steuerhinterziehung im großen Stil immer häufiger in bandenmäßig organisierter Form auftritt. An dieser Schnittstelle, an der der Übergang der Steuerhinterziehung zur Organisierten Kriminalität fließend ist, setzt seit Anfang 2015 die Zusammenarbeit zwischen LKA und dem SG-EOKS an.
Ziele der Einsatzgruppe
- Geldwäsche, Umsatzsteuerkarussellbetrug, Cum-Ex-Geschäfte und andere Formen der organisierten Kriminalität wirksam bekämpfen
- Frühestmögliche Kooperation: Steuerfahndung und Landeskriminalamt sitzen im selben Gebäude und haben so unmittelbaren Kontakt.
- Mit Ermittlungen aus einer Hand das Tempo und die Effizienz steigern
- Bei der Fallanalyse Kompetenzen bündeln: Polizisten und Steuerfahnder haben jeweils eine hervorragende Ausbildung, Fähigkeiten und Erfahrungen. Diese werden nun gebündelt bei der Zusammenarbeit in Analyse- und Auswertungsprojekten.
- Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Steuerfahndung und Polizei; Vermittlung polizeilicher Unterstützung: SG-EOKS ist Bindeglied zwischen allen NRW-Steuerfahndungsstellen und dem Landeskriminalamt NRW. Wird polizeiliche Unterstützung benötigt, vermittelt das SG-EOKS diese.
- Netzwerk: Erkenntnisse und Know-how aus der EOKS- LKA-Kooperation kommen auch den übrigen Dienststellen zu Gute.
FinMin Nordrhein-Westfalen v. 18.8.2016
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.6655
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.390
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.442
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1826
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.049
-
Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
2.826
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.606
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.195
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.97239
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.471
-
Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
20.12.2024
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
20.12.2024
-
Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
17.12.2024
-
AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
17.12.2024
-
Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
16.12.2024
-
Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
16.12.2024
-
Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024
16.12.2024
-
Umsatzbesteuerung der in Luxemburg ansässigen Unternehmer
16.12.2024
-
Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung ab 2025 neugefasst
13.12.2024
-
Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2025
13.12.2024