Steuerliche Entlastungen für Betroffene des Hochwassers

Am ersten Juni-Wochenende 2024 kam es in vielen Regionen Deutschlands zu enormen Schäden durch Hochwasser. Doch Betroffene sollen Unterstützung erhalten.

Entsprechende Maßnahmen gibt es in beipielsweise in Baden-Württemberg. Finanzminister Dr. Danyal Bayaz: "Im Land sind durch das Hochwasser große Schäden entstanden, die wir derzeit noch gar nicht ganz erfassen können. Jede Hilfe ist jetzt notwendig. Die Finanzämter werden Betroffene durch steuerliche Erleichterungen unterstützen."

Katastrophenerlass: Steuerliche Entlastungen

So sind beispielsweise folgende Entlastungen vorgesehen:

  • Anpassung steuerlicher Vorauszahlungen
  • Stundung von fälligen Einkommen-, Körperschaft- oder Umsatzsteuerbeträgen
  • Aufschub von Vollstreckungen

Betroffene können sich an das zuständige Finanzamt wenden.

Tipp: Der sog. Katastrophenerlass kann hier abgerufen werden. Auch das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz äußerte sich in einem umfangreichen Erlass.

FinMin Baden-Württemberg, Meldung v. 4.6.2024, Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, Erlass v. 29.5.2024 (aktualisiert am 2.7.2024)


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