Steuerliche Erleichterungen für Hochwasser-Betroffene im Saarland

Für Hochwasser-Betroffene im Saarland sollen weitreichende steuerliche Erleichterungen greifen. Ein Erlass mit einem umfangreichen Maßnahmenbündel wurde auf den Weg gebracht.

Steuerliche Maßnahmen für Betroffene des Hochwassers

Im Mai 2024 kam es regional zu Hochwasser im Saarland, welches hohe Schäden verursachte. Die Saarländische Finanzverwaltung reagierte mit einem Erlass, um Hochwasser-Betroffene zu entlasten. Der Erlass beinhaltet ein Maßnahmenbündel von Steuerstundungen und Zahlungserleichterungen bis hin zu vereinfachten Spendennachweisen und der steuerlichen Absetzbarkeit von Ersatzbeschaffungen.

  • Das FinMin informiert, dass die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung oder die Beseitigung von Schäden am Wohneigentum als steuerlich abzugsfähige außergewöhnliche Belastung anerkannt wird.
  • Erleichterungen werden zudem bei der Dokumentation von Spenden gewährt.
  • Außerdem können Stundungszinsen und steuerliche Vorauszahlungspflichten für Betroffene reduziert werden.
  • Beim Verlust von Buchführungsunterlagen infolge des Hochwasser sollen sich keine nachteiligen Folgen ergeben.
  • Billigkeitsmaßnahmen werden außerdem für die vom Hochwasser betroffene Landwirtschaft gewährt.

FinMin Saarland, Meldung v. 21.5.2024

Schlagworte zum Thema:  Erlass, Stundung, Spende