Steuerliche Erleichterungen für Hochwasser-Betroffene im Saarland
Steuerliche Maßnahmen für Betroffene des Hochwassers
Im Mai 2024 kam es regional zu Hochwasser im Saarland, welches hohe Schäden verursachte. Die Saarländische Finanzverwaltung reagierte mit einem Erlass, um Hochwasser-Betroffene zu entlasten. Der Erlass beinhaltet ein Maßnahmenbündel von Steuerstundungen und Zahlungserleichterungen bis hin zu vereinfachten Spendennachweisen und der steuerlichen Absetzbarkeit von Ersatzbeschaffungen.
- Das FinMin informiert, dass die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung oder die Beseitigung von Schäden am Wohneigentum als steuerlich abzugsfähige außergewöhnliche Belastung anerkannt wird.
- Erleichterungen werden zudem bei der Dokumentation von Spenden gewährt.
- Außerdem können Stundungszinsen und steuerliche Vorauszahlungspflichten für Betroffene reduziert werden.
- Beim Verlust von Buchführungsunterlagen infolge des Hochwasser sollen sich keine nachteiligen Folgen ergeben.
- Billigkeitsmaßnahmen werden außerdem für die vom Hochwasser betroffene Landwirtschaft gewährt.
FinMin Saarland, Meldung v. 21.5.2024
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
11.1865
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.944
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.929
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.2126
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.033
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.611
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.480
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.23237
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