Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022

Die Finanzverwaltung hat bei den Mustern der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2022 die Anleitung neu veröffentlicht.

Vordrucke für Umsatzsteuer-Voranmeldungen 2022

Folgende Vordrucke wurden veröffentlicht: 

  • USt 1 A Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022
  • USt 1 H Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2022
  • USt 1 E Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022

In dem BMF-Schreiben v. 11.10.2021 weist die Finanzverwaltung u.a. auf Änderungen zu den Vordruckmuster des Vorjahres, zulässige Abweichungen der Muster und der Übermittlung der Voranmeldungen hin.

Anleitung neu bekannt gegeben: Pauschallandwirte

Mit Schreiben v. 23.12.2021 hat das BMF die Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 neu bekannt gegeben. Mit dem Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht vom 21. Dezember 2021 hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1.1.2022 in § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 UStG jeweils die Angabe "10,7 Prozent" durch die Angabe "9,5 Prozent" ersetzt. Der neue Wert ist von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in den Zeilen 24 (Kennzahl - Kz - 76/80) des Seite 2 des Vordruckmusters USt 1 A zu berücksichtigen. Das Vordruckmuster USt 1 E wurde entsprechend angepasst.

BMF, Schreiben v. 11.10.2021, III C 3 - S 7344/19/10001 :003

BMF, Schreiben v. 23.12.2021, III C 3 - S 7344/19/10001 :003


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