Steuerbefreiung für Umsätze im Wertpapiergeschäft und deren Vermittlung

In dem Schreiben wird klargestellt, dass die von einer Fondsgesellschaft an Kreditinstitute gezahlten Kontinuitäts- und Bestandsprovisionen § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG umsatzsteuerfrei sein können. Dies kann gegebenenfalls auch im Falle eines sog. Depotübergangs gelten.
Die Finanzverwaltung stellt klar, unter welchen Voraussetzungen eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG in Betracht kommt, wenn das aufnehmende Kreditinstitut bei Depotübertrag noch keinen Vertrieb an den (einzelnen) Kunden getätigt hat. Zudem wird die Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses in Abschnitt 4.8.8 Abs. 6 bekannt gegeben.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
10.4195
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.226
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.764
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1236
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.978
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.528
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.225
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.596
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.41843
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.323
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Gutachten zur Doppelbesteuerung von Renten
10.03.2025
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Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte
10.03.2025
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Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
07.03.2025
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Allgemeinverfügung zum Körperschaftsteuerguthaben und Solidaritätszuschlag
05.03.2025
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Allgemeinverfügung zur Besteuerung von Erstattungszinsen
05.03.2025
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Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung
04.03.2025
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Schülerfirmen sind von der Umsatzsteuer befreit
24.02.2025
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Härtefallregelungen für die neue Grundsteuer in Hamburg
24.02.2025
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Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2025
24.02.2025
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
24.02.2025