BMF: Verlängerung des Bestandsschutzes für Investmentvermögen

Im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung im Investmentsteuerreformgesetz wird der Bestandsschutz nach § 22 Abs. 2 Satz 1 InvStG für Investmentvermögen i. S. d. Investmentsteuergesetzes in der am 21.7.2013 geltenden Fassung bis zum 31.12.2017 verlängert.

Rz. 297 des BMF-Schreibens vom 18.8.2009 in der Fassung des BMF-Schreibens vom 22.5.2014 wird wie folgt geändert:

"Soweit ein ausländisches Investmentvermögen nach dem Rundschreiben 14/2008 (WA) der BaFin vom 22. Dezember 2008 abweichend von der bis dahin praktizierten Vorgehensweise kein ausländisches Investmentvermögen mehr wäre, wird es für die Anwendung des InvStG bis zum 31. Dezember 2017 auch weiterhin als ausländisches Investmentvermögen eingestuft, wenn es die Besteuerungsgrundlagen veröffentlicht hat und auch weiterhin veröffentlicht oder dem BZSt eine entsprechende Mitteilung gemacht und später keine gegenteilige Mitteilung gemacht hat und die Anwendung des § 6 InvStG unabhängig von der Veröffentlichung ausgeschlossen ist."

Das BMF-Schreiben vom 18.8.2009 wird insoweit geändert. Das BMF-Schreiben vom 22.5.2014 wird aufgehoben.

BMF, Schreiben v. 7.4.2016, IV C 1 - S 1980-1/14/10001 :027

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