Vordrucke für den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2019

Das Bayerische LfSt hat auf seiner Homepage die Vordrucke für den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2019 bereitgestellt.

Die bayerische Finanzverwaltung macht darauf aufmerksam, dass die Antragsfrist am 30.11.2019 endet.

Was ist bei den neuen Formularen zu beachten? 

  • Ein Hauptvordruck und Anlage-Vordrucke ersetzen das bisher sechsseitige Antragsformular. 
  • Die neuen Ermäßigungsvordrucken sind weitestgehend an die Vordrucke zur Einkommensteuererklärung angepasst.
  • Das Formular "Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" entfällt und wurde stattdessen in den neuen Hauptvordruck (Zeile 17 bis 19) integriert.

Tipp: Die Vordrucke und weitere Informationen zum Lohnsteuerermäßigungsverfahren  2019 finden Sie auf der Homepage des Bayerischen LfSt.

Bayerisches LfSt, Meldung v. 27.9.2018


Schlagworte zum Thema:  Lohnsteuerermäßigung, Vordruck