Vordrucke für den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2019
Die bayerische Finanzverwaltung macht darauf aufmerksam, dass die Antragsfrist am 30.11.2019 endet.
Was ist bei den neuen Formularen zu beachten?
- Ein Hauptvordruck und Anlage-Vordrucke ersetzen das bisher sechsseitige Antragsformular.
- Die neuen Ermäßigungsvordrucken sind weitestgehend an die Vordrucke zur Einkommensteuererklärung angepasst.
- Das Formular "Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" entfällt und wurde stattdessen in den neuen Hauptvordruck (Zeile 17 bis 19) integriert.
Tipp: Die Vordrucke und weitere Informationen zum Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2019 finden Sie auf der Homepage des Bayerischen LfSt.
Bayerisches LfSt, Meldung v. 27.9.2018
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.7065
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.828
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.1636
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.054
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.480
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.157
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
1.137
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
1.022
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
8492
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
847
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LBF NRW im Kampf gegen Gewerbesteueroasen
19.12.2025
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Aktionstag Kassen-Nachschau in Thüringen
18.12.2025
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Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
17.12.2025
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Amtliche Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren
17.12.20252
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Vordrucke zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG
17.12.2025
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Steuerliche Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen
16.12.2025
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Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
15.12.2025
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Umsätze eines Wohlfahrtsverbands
15.12.2025
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Hessen bündelt Expertise in neuem Gemeinsamen Finanzermittlungszentrum
12.12.2025
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
12.12.2025