Vorteile bei früher und elektronischer Steuererklärung: Schnelle Erstattung und weniger Aufwand
Dadurch verlängert sich die Bearbeitungsdauer. Wie in den vergangenen Jahren kann mit den ersten Steuerbescheiden für das Jahr 2014 ab Ende März 2015 gerechnet werden. So können Sie schnell Ihre Steuererstattung erhalten.
Besondere Vorteile hat es, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. "Elektronische Steuererklärungen beschleunigen das ganze Verfahren. Soweit sie nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften eingereicht werden müssen, sind Belege und Bescheinigungen nur noch auf Anforderung des Finanzamts vorzulegen", betont die Oberfinanzpräsidentin.
Viele Daten liegen den Finanzämtern bereits vor. Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen sind gesetzlich verpflichtet, den Finanzämtern die wichtigen Daten des letzten Kalenderjahres bis zum 28.2. elektronisch zur Verfügung zu stellen. Sobald diese Daten vorliegen und die EDV-Programme einsatzbereit sind, können die Finanzämter mit der Veranlagung beginnen.
"Seit 2014 bieten wir mit der vorausgefüllten Steuererklärung einen zusätzlichen Service an, der den Bürgerinnen und Bürgern die Arbeit erleichtert", so Heck. Die vorausgefüllte Steuererklärung macht es möglich, die dem Finanzamt vorliegenden Daten elektronisch abzurufen und unmittelbar in die Steuererklärung zu übernehmen. Hiermit erspart man sich das mühsame Abtippen der eigenen Lohndaten oder Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge, das Risiko von Tippfehlern entfällt. Diesen Service kann man im ElsterOnline-Portal, in ElsterFormular, aber auch in vielen kommerziellen Steuererklärungs-Programmen nutzen.
Unter www.elster.de Belegabruf können Sie die einzelnen Punkte nachlesen.
Für Bürgerinnen und Bürger, die gewerbliche oder selbstständige Einkünfte erzielen, besteht die Verpflichtung, die Erklärungen per ELSTER zu übermitteln. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.elster.de .
OFD Karlsruhe, Pressemitteilung v. 3.3.2015
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.6365
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.590
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.567
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.0656
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.047
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.94237
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.697
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.347
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.751
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
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Ruhen von Einspruchsverfahren bei der Niedersächsischen Grundsteuer
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30.09.2024
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Richtsatzsammlung 2023 veröffentlicht
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Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
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