Wirtschafts-Identifikationsnummer wird ab November 2024 zugeteilt

Das BZSt informiert darüber, dass die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) stufenweise ohne Antragstellung ab November 2024 zugeteilt werden soll.

Mit der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) soll jeder wirtschaftlich Tätige eindeutig identifiziert werden. Sie gilt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit und ändert sich nicht. Die W-IdNr. wird aus den Buchstaben "DE" und neun Ziffern aufgebaut. Neben der W-IdNr. bleiben die Identifikationsnummer (IdNr.), Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bestehen.

Vergabe soll ab November 2024 ohne Antrag erfolgen

Das BZSt weist darauf hin, dass die W-IdNr. ab November 2024 stufenweise vergeben wird, entweder im Wege der Öffentlichen Mitteilung oder über das ELSTER-Benutzerkonto. Ein Antrag sei nicht erforderlich.

Umfangreiche Informationen zur W-IdNr. gibt das BZSt auf seiner Homepage.

Hinweis: Zur bundesweiten Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer wurde der "Referentenentwurf der Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern (Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung - WIdV)" bekannt gegeben. Lesen Sie hier mehr: Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern


BZSt, Meldung v. 12.8.2024

Schlagworte zum Thema:  ELSTER, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer