Wirtschafts-Identifikationsnummer wird ab November 2024 zugeteilt

Mit der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) soll jeder wirtschaftlich Tätige eindeutig identifiziert werden. Sie gilt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit und ändert sich nicht. Die W-IdNr. wird aus den Buchstaben "DE" und neun Ziffern aufgebaut. Neben der W-IdNr. bleiben die Identifikationsnummer (IdNr.), Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bestehen.
Vergabe soll ab November 2024 ohne Antrag erfolgen
Das BZSt weist darauf hin, dass die W-IdNr. ab November 2024 stufenweise vergeben wird, entweder im Wege der Öffentlichen Mitteilung oder über das ELSTER-Benutzerkonto. Ein Antrag sei nicht erforderlich.
Das BZSt weist darauf hin, dass aus technischen Gründen die USt-IdNr.-Unternehmensdaten für einen kurzen Zeitraum nicht aktualisiert werden können. Dies hat entsprechend Auswirkungen auf das UStKV; insbesondere kann es zu einer längeren Bearbeitungszeit bei der Vergabe der USt-IdNr. kommen.
Umfangreiche Informationen zur W-IdNr. gibt das BZSt auf seiner Homepage.
Hinweis: Zur bundesweiten Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer wurde der "Referentenentwurf der Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern (Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung - WIdV)" bekannt gegeben. Lesen Sie hier mehr: Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern
BZSt, Meldung v. 12.8.2024, aktuell: BZSt, Meldung v. 17.10.2024
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.6655
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.390
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.442
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1826
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.049
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
2.826
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.606
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.195
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.97239
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.471
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Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
17.12.2024
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AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
17.12.2024
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
16.12.2024
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Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
16.12.2024
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Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024
16.12.2024
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Umsatzbesteuerung der in Luxemburg ansässigen Unternehmer
16.12.2024
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Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung ab 2025 neugefasst
13.12.2024
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Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2025
13.12.2024
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Änderung des AEAO infolge des Postrechtsmodernisierungsgesetzes und des JStG 2024
12.12.2024
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Muster der Umsatzsteuererklärung 2025
12.12.2024