Änderungen bei der Stromsteuer umstritten
Die von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgelegten Pläne zur Stromsteuer für Öko-Stromanlagen sorgen im Wirtschaftsressort für Unmut. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sollte nicht benachteiligt werden, sagte eine Sprecherin von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) am Donnerstag (26.5.2016) auf Anfrage in Berlin. Die im Entwurf vorgeschlagene Begrenzung der Stromsteuerbefreiung für Eigenstrom auf Photovoltaik sei "in dieser Form unangemessen". Auch andere Steuererleichterungen sollten beibehalten oder verlängert werden, um Kleinanlagen oder innovative Kraftstoffe nicht zu belasten. Aus Sicht des Wirtschaftsressorts ist eine Befreiung von der Stromsteuer mit EU-Recht durchaus vereinbar.
Finanzminsterium beruft sich auf EU-Recht
Das Finanzministerium argumentiert dagegen, dass mit der geplanten Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes Begünstigungen rechtssicher und mit EU-Vorgaben vereinbar gestaltet werden. Es gehe nicht nur um den Abbau einer Überförderung. Betreiber etwa großer Solaranlagen sollen zudem vor den Risiken einer hohen Rückzahlung geschützt werden. Denn die EU-Kommission könne unzulässig gewährte staatliche Beihilfen bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückfordern. Über die Kritik aus dem Hause Gabriel wundert man sich im Finanzressort. Das Wirtschaftsministerium habe selbst seit Jahren auf beihilferechtliche Probleme verwiesen und vom "Kumulationsverbot" gesprochen.
Nach Darstellung des Finanzministeriums greift das 2014 verschärfte EU-Beihilferecht vor allem dann, wenn aus verschiedenen Fördertöpfen Subventionen gezahlt werden. Für Kleinanlagen und Anlagen der erneuerbaren Energien sind aber Ausnahmen geplant. Die Solarwirtschaft warnt, mehr als 100.000 Anlagen von mittelständischen Betrieben, Landwirten und genossenschaftlichen Betreibern würden durch die Steuer gefährdet.
Kleinere Solaranlagen auf Dächern nicht betroffen
Nach Schäubles Plänen wird für Betreiber größerer Ökostrom-Anlagen, die sich selbst mit mehr als 20 Megawattstunden Strom pro Jahr versorgen, eine Stromsteuer von 2,05 Cent je Kilowattstunde fällig. Ist der Eigenverbrauch höher als 20 Megawatt, wird die gesamte Strommenge besteuert. Kleinere Solaranlagen auf Dächern etwa sind wegen der "Bagatellgrenze" nicht betroffen. Ein durchschnittlicher Haushalt verbraucht zwischen drei und vier Megawattstunden.
Bei klimafreundlichen Kleinkraftwerken über Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sowie erneuerbaren Energien zum Eigenverbrauch und bis zu einer Nennleistung von weniger als 1 Megawatt (MW) wiederum gelte eine Steuerfreiheit als unbedenklich, so das Finanzministerium. Aufgrund der Beschränkung auf Eigenverbrauch komme die Steuerfreiheit nur in Betracht, wenn der Strom in unmittelbarer Nähe zur Anlage und ohne Nutzung des Netzes entnommen werde.
Mieterstrommodelle weiterhin möglich
Räumlich begrenzte "Mieterstrommodelle", der Eigenverbrauch kleiner bis mittelgroßer Unternehmen beziehungsweise die Versorgung eines Unternehmens auf dem Gelände des Stromerzeugers seien daher weiter möglich. Mit einer 1-MW-Anlage könnten den Angaben zufolge etwa 1.500 Haushalte mit Strom versorgt werden. Beim "Mieterstrom" versorgen kleine KWK-Kraftwerke im Keller oder Solarzellen auf dem Dach Mieter mit Strom. Überschüsse fließen ins Netz und werden vergütet.
Für Öko-Stromanlagen lasse das EU-Recht neben dem EEG keine weitere Förderung zu, argumentiert das Finanzministerium. Das EEG enthalte bereits eine Vollkostenförderung. Die Steuerbegünstigung für Erdgas und Flüssiggas soll nach den Gesetzesplänen über 2018 hinaus verlängert werden. Das Gesetzgebungsverfahren soll nach Darstellung des Finanzministeriums im ersten Quartal 2017 abgeschlossen sein.
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