Änderungen im KStG
Die zunächst vorgesehene analoge Übertragung der Regelung zu § 4f EStG auf Fälle einer Liquidation bzw. der Verlegung von Sitz oder Geschäftsleitung ins nichteuropäische Ausland ist nicht mehr enthalten.
Änderungen der AO
Eine neu eingefügter § 117c AO soll das BMF ermächtigen per Rechtsverordnung Regelungen für erforderliche Datenerhebungen, deren Verarbeitung und Weitergabe zu treffen. Dies wird für die Umsetzung innerstaatlich anwendbarer völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten erforderlich sein.
Als erster konkreter Anwendungsfall gilt das mit den USA noch abschließend zu vereinbarende FATCA-Abkommen (Foreign Account Tax Compliance Act). Darin ist u.a. ein gegenseitiger Datenaustausch zwischen den nationalen Finanzbehörden vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass künftig vergleichbare Abkommen mit anderen Staaten hinzukommen werden, welche eine generelle systematische Zusammenarbeit der Staaten regeln. Nach dem OECD-Standard ist es bisher nur im Einzelfall möglich, einen anderen Staat anlassbezogen um Unterstützung zu bitten.