Erhöhung der Freigrenze bei Körperschaft- und Gewerbesteuer

Kleine Vereine sollen von bürokratischen und steuerrechtlichen Aufgaben entlastet werden. Der Senat in Bremen hat deshalb am 15.5.2018 eine Bundesratsinitiative beschlossen, mit der die Einnahmengrenze für die Befreiung von der Körperschaft- und der Gewerbesteuer von derzeit 35.000 EUR auf 45.000 EUR erhöht werden soll.

Die Freigrenze wurde zuletzt vor über 10 Jahren angepasst. Finanzsenatorin Karoline Linnert betonte: "Unsere Bundesratsinitiative ist ein Beitrag zum Bürokratieabbau. Wir wollen die vielen Ehrenamtlichen in den Vereinen entlasten, die sich in ihrer Freizeit für unsere Gesellschaft engagieren."

Bundesrat und Bundestag müssen zustimmen

Angesichts der breiten Zustimmung seitens der anderen Bundesländer zur angekündigten Bremer Initiative rechnet die Finanzsenatorin mit einer Mehrheit im Bundesrat für die Erhöhung der Freigrenze. Neben dem Bundesrat muss auch der Bundestag einen entsprechenden Beschluss fassen, damit die Abgabenordnung geändert werden kann. 

Pressemitteilung des Senats in Bremen v. 15.5.2018

Schlagworte zum Thema:  Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer