Verlängerung der Steuererklärungsfrist 2020
Fristverlängerung für Einkommensteuererklärung 2020
Aus einem gemeinsamen Antrag von Union und SPD soll hervorgehen, dass nicht beratene Einkommensteuerpflichtige ihre Steuererklärung für 2020 bis zum 31.10.2021 abgeben müssen. Wer einen Steuerberater einschaltet, habe danach Zeit bis zum 31.5.2022. Das hat das "Handelsblatt" am 14.5.2021 berichtet. Ausgenommen seien Forst- und Landwirte.
Steuerberater müssen die Einkommensteuererklärung für den VZ 2020 eigentlich bis spätestens Ende Februar 2022 und nicht beratene Steuerpflichtige bis Ende Juli 2021 einreichen.
Fristverlängerung für Einkommensteuererklärung 2019
Für den VZ 2019 wurde die Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und die zinsfreie Karenzzeit bereits gesetzlich verlängert (s. hierzu auch die News zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist für den VZ 2019). Mit dem Änderungsgesetz, das der Bundestag im Januar verabschiedet und dem der Bundesrat in Februar zugestimmt hatte, wurde die regulär mit Ablauf des Monats Februar 2021 endende Frist um 6 Monate verlängert, soweit im Einzelfall nicht eine Anordnung nach § 149 Abs. 4 AO ergangen ist. Gleichzeitig wurde die - regulär 15-monatige - zinsfreie Karenzzeit des § 233a Abs. 2 Satz 1 AO für den Besteuerungszeitraum 2019 um 6 Monate verlängert. Dies betrifft gleichermaßen Erstattungs- wie Nachzahlungszinsen.
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