Stand des Gesetzespakets
Das vom Bundestag am 29.3.2012 verabschiedete Gesetz ( BT-Drucks. 17/8683 und BT-Drucks. 17/9201) zum Abbau der kalten Progression fand am Freitag, 11.5.2012 keine Mehrheit im Bundesrat. Daraufhin hat die Regierung den Vermittlungsausschuss angerufen. In dessen Sitzung vom 27.6.2012 konnte jedoch ebenfalls keine Einigung erzielt werden. Das Thema wurde vertagt, ein neuer Termin steht noch nicht fest.
Weitere Entwicklung
Eine Anhebung des Grundfreibetrags von derzeit 8.004 EUR ist wahrscheinlich bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen notwendig. Dies macht ein vollständiges Scheitern des Gesetzes unwahrscheinlich. Es ist daher eher zu erwarten, dass in den kommenden Wochen ein Kompromiss zwischen Union und Sozialdemokraten ausgelotet wird.
Volumen und Hintergrund des geplanten Ausgleichs
Die von der Bundesregierung geplante Steuersenkung hat ein Volumen von insgesamt rund 6,1 Mrd. EUR pro Jahr und soll in den Jahren 2013 und 2014 in zwei Schritten umgesetzt werden. Die Steuermindereinnahmen übernimmt größtenteils der Bund, indem die Länder eine Kompensation der Einnahmeausfälle über eine geänderte Verteilung der Umsatzsteuer erhalten sollen.
- Hierzu ist eine stufenweise Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags in zwei Schritten zum 1.1.2013 auf 8.130 EUR und zum 1.1.2014 auf 8.354 EUR und damit in beiden Jahren insgesamt ein Plus von 350 EUR vorgesehen.
- In einem zweiten Schritt soll der Tarifverlauf prozentual - wie der Grundfreibetrag - um 4,4 % angepasst werden, damit es nicht durch die alleinige Anhebung des Grundfreibetrags bei konstantem Eingangssteuersatz zu einer nicht gewollten Stauchung des Tarifs innerhalb der ersten Progressionszone und damit zu einem Anstieg der Progression kommt. Die Anhebung orientiert sich an der voraussichtlichen Entwicklung des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums.
- Eine regelmäßige Überprüfung der Wirkung der kalten Progression im Tarifverlauf soll ab der 18. Legislaturperiode im Zwei-Jahres-Rhythmus stattfinden.
- Auf Grund der Tarifänderungen kommt es zu Folgeänderungen bei der Lohnsteuerberechnung und der Einführung von 2 Pflichtveranlagungstatbeständen.
Hinweis zur Förderung von Energiesparmaßnahmen
Ein weiterhin offenes Gesetzgebungsverfahren bleibt die geplante Förderung von Energiesparmaßnahmen. Das Gesetz sieht eine steuerliche Förderung in Form erhöhter Abschreibungen bei Vermietern sowie als Sonderausgabenabzug bei Eigennutzern vor, wenn sie ihr Gebäude energetisch auf den neuesten Stand bringen. Diesem Gesetz hatte der Bundesrat im ersten Versuch im Sommer 2011 nicht zugestimmt. Der Vermittlungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 27.6.2012 zum wiederholten Mal vertagt. Eine Einigung ist erst nach der Sommerpause in Sicht.